Sowohl die Gemeinde Sarayaku als auch der Staat Ecuador müssen nun schriftlichen Stellungsnahmen zu den kritischen Punkten bis Anfang August beim interamerikanischen Gerichtshof einreichen. Ein endgültiges Urteil wird Ende des Jahres 2011 erwartet.
Mit der öffentlichen Anhörung vor dem interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte am 6. und 7. Juli 2011 in San José (Costa Rica), erreichte der Fall Sarayaku seine finale Endphase. Die Gemeinde Sarayaku brachte ihre Anklage gegen den Staat Ecuador vor und wurde dabei von James Anaya, dem Sonderberichterstatter der UNO für die Rechte indigener Völker, unterstützt.
Sarayaku warf dem Staat Ecuador die Missachtung bereits bestehender Gesetze sowie aggressives Verhalten gegenüber der Kultur und der Integrität ihres Volkes vor und verlangte klare Regelungen bezüglich ihres Mitspracherechts und ihrer Entscheidungsfreiheit in allen Punkten, die ihr Territorium, ihre Kultur und ihre Integrität betreffen. Zusätzlich forderten sie die restlose Entfernung sämtlicher Sprengkörper aus ihrem Gebiet.
Der Staat Ecuador wehrte sich gegen die Anklage, indem er Sarayaku fehlende Kooperationsbereitschaft sowie die Beeinträchtigung des Wohlergehens aller ecuadorianischen Staatsbürger vorwarf, da Sarayaku durch ihre geforderten Schutzmaßnahmen die benachbarten Gemeinden einschränkten und zusätzlich ein Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung des Staates Ecuador darstellten. Andere Forderungen, wie die Beseitigung der Sprengkörper, würden bereits durchgeführt.
James Anaya hob in seiner Stellungnahme die generelle Wichtigkeit des Mitsprachrechts indigener Völker bezüglich ihrer Landrechte hervor. Auch die interamerikanische Kommission für Menschenrechte nahm zum Prozess Stellung und stellte sich deutlich auf die Seite Sarayakus. Die Kommission erkannte die Rechtsverletzung des Staates Ecuador gegenüber Sarayaku klar an und forderte Wiedergutmachungsmaßnahmen. Zudem machte die Kommission deutlich, dass bereits detaillierte Gesetzesvorlagen zu den Sonderrechten indigener Bevölkerungsgruppen existieren, doch die Umsetzung dieser Gesetzte sei meist noch mangelhaft, da es an konkreten Methoden und Erfahrungswerten fehle und eine Bearbeitung dieser Gesetzte sei daher dringend erforderlich.
Sowohl die Gemeinde Sarayaku als auch der Staat Ecuador müssen ihre schriftlichen Stellungsnahmen nun bis Anfang August beim interamerikanischen Gerichtshof einreichen. Ein endgültiges Urteil wird Ende des Jahres 2011 erwartet.