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EU-Online-Umfrage zum illegalen Holzeinschlag – Helfen Sie mit, eine sinnvolle Gesetzgebung auf den Weg zu bringen

Bis zum 5.3. abstimmen!

Wenn Sie eine schwarz gebrannte DVD kaufen oder verkaufen, brechen Sie das Gesetz. Werden Sie dabei erwischt, müssen Sie eine Strafe zahlen oder sogar ins Gefängnis wandern. Logisch, denn der Handel mit illegal hergestellter Ware ist verboten.
Aber nach wie vor ist es in Deutschland und in der EU erlaubt, illegal geschlagenes Holz zu besitzen und zu verkaufen. Holz, das unter Missachtung gültiger Gesetze eingeschlagen wurde und nicht selten aus den letzten intakten Urwäldern dieser Erde stammt.

Laut FAO gehen jährlich 15 Millionen Hektar Urwald verloren. Hält diese Tendenz an, dann werden die Urwälder in wenigen Jahrzehnten verschwunden sein. Nachrichten über eine Verbesserung der Lage sind bisher kaum zu vermelden. Stattdessen gibt es mittlerweile Berichte, denen zufolge die Urwaldzerstörung zum Beispiel in Brasilien doppelt so schnell voran schreitet als bisher vermutet wurde. 

Neben anderen Ursachen trägt illegaler Holzeinschlag in erheblichem Maße zur Zerstörung der Urwälder dieser Welt bei. Schätzungen aus 2002 zufolge beträgt der Anteil des illegalen Einschlag am Gesamteinschlag in Brasilien 80 Prozent, in Indonesien 73 Prozent und in Russland 20-30 Prozent. Relevante Mengen des illegal in Urwäldern eingeschlagenen Holzes finden auch in Deutschland ihren Absatzmarkt: Deutschland importierte im Jahr 2004 aus Brasilien Holz im Wert von 272 Millionen Euro, aus Russland von 354 Millionen Euro und aus Indonesien von 277 Millionen Euro. Das heißt, auch der deutsche Holzverbrauch trägt zur illegalen Urwaldzerstörung bei. 

Der deutsche Bundestag lehnte im Herbst letzten Jahres mehrheitlich ein Gesetz zur Rettung der letzten Urwälder der Erde ab. Der Gesetzesantrag sah vor, den Besitz und den Handel von Holzprodukten aus Urwaldzerstörung, die nach Deutschland importiert werden, zu verbieten und zu kontrollieren. Zum einen verwiesen sie auf den europäischen Prozess, zum anderen bezeichneten sie den Vorschlag als zu "bürokratielastig". 

Der europäische Prozess besteht aus dem beschlossenen FLEGT Aktionsplan (FLEGT= Rechtsdurchsetzung,Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) aus dem Jahr 2003 und die im Herbst 2005 vom EU-Ministerrat beschlossene FLEGT-Verordnung. Die Europäische Kommission hat zurzeit eine Online - Umfrage gestartet, bei der sich Interessierte dazu äußern können, auf welche Weise der illegale Holzeinschlag von der EU verboten werden soll. Wichtig für die Effiktivität sind dabei gesetzliche Regelungen, die Import und Handel von illegalem Holz in der EU verbieten. Freiwillige Verpflichtungen und Partnerschaftliche Regelungen mit Ursprungsländern können auf die Dauer den illegalen Handel nicht vollständig eindämmen und tragen so dazu bei, dass legal arbeitende Unternehmen immer mehr vom Markt gedrängt werden.  

Die illegale Ausbeutung der Urwälder hänge selbst nach Ansicht der europäischen Regierungen eng zusammen mit Korruption und organisierter Kriminalität, Menschenrechtsverletzungen, der Finanzierung von bewaffneten Konflikten, enormen Umweltschäden, dem Verlust von Artenvielfalt und dem Klimawandel. Deshalb ist es umso wichtiger dem illegalen Holzhandel mit strenger Gesetzgebung Einhalt zu gebieten und so auch ein deutliches Signal in die Herkunftsländer zu senden.  

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