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Die Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein internationales Umweltabkommen. Sie wurde 1992 anlässlich der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von über 150 Staaten unterzeichnet. Die CBD strebt den umfassenden Schutz der biologischen Vielfalt weltweit an.

Die Hauptziele der CBD sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, ihre nachhaltige Nutzung und der gerechte Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt. Um den Ländern bei der Umsetzung des Protokolls zu helfen, wurde eine Plattform zum leichteren Austausch von Informationen bezüglich der CBD eingerichtet. Deutschland hat die Konvention über die biologische Vielfalt am 12. Juni 1992 unterzeichnet und am 21. Dezember 1993 rechtskräftig bestätigt. Die Ziele der Konvention sollen mithilfe von zwei völkerrechtlich verbindlichen Abkommen umgesetzt werden. Das 2003 in Kraft getretene Cartagena-Protokoll regelt den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen.  Das 2010 formulierte Nagoya-Protokoll trat 2014 in Kraft und setzt einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgeich.

Conference of the Parties - COP

Die COP ist die Vertragsstaaten-Konferenz der Konvention über die biologische Vielfalt, welche jedes Jahr stattfindet. Sie ist das steuernde Gremium der Konvention und treibt die Ausführung der Konvention durch Entscheidungen bei den regelmäßigen Treffen voran. Die COP hat die Aufgabe die Umsetzung der Konvention jetzt und in der Zukunft sicherzustellen. 

Zum Schutz der Biodiversität - Ziele bis 2030

Die Aichi-Ziele (Aichi Biodiversity Targets) für den weltweiten Artenschutz wurden im Jahr 2010 in Nagoya zur Umsetzung der Ziele der UN-Konvention zur Biodiversität von 1993 verabschiedet. Bis 2020 wurde keines der Ziele vollständig erreicht. Deshalb wurde 2022 auf dem Weltnaturgipfel in Montréal noch einmal 23 Ziele beschlossen, welche bis 2030 erreicht werden sollen.

Dazu gehören unter anderem: 

 

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1.

30 Prozent aller Landes-, Wasser-, und Küstenflächen sollen aktiv geschützt werden. Weitere 30 Prozent aller geschädigten Land-, Wasser-, oder Küstenflächen sollen restauriert werden, um die biologische Vielfalt, die Funktionen sowie Leistungen der Ökosysteme wiederherzustellen. 

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2.

Eine nachhaltige Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen, aquakulturellen, fischereilichen und forstwirtschaftlichen Anbauflächen, die besonders durch nachhaltige Nutzungen von biodiversitätsfreundlichen Praktiken gewährleistet werden soll. 

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3.

Gewährleistung, dass Menschen weltweit ermutigt werden und in der Lage sind, nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen. Dadurch soll die globale Lebensmittelverschwendung halbiert und die Abfallerzeugung ebenfalls deutlich verringert werden. 

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