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OroVerde fordert als Teil der "Initiative Lieferkettengesetz" Nachbesserungen.

Das ein solches Gesetz nach langen Verhandlungen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, ist ein großer Erfolg. Und als Teil der „Initiative Lieferkettengesetz“ freut sich OroVerde, dass zum ersten Mal Unternehmen eine gesetzlich festgelegte Sorgfaltspflicht für die Einhaltung von Standards in ihren Lieferketten auferlegt bekommen. Außerdem entfachte um das Thema eine breite gesellschaftliche, mediale und politische Debatte, wodurch die Hoffnung besteht, dass Forderungen für ein Nachschärfen des Gesetzes Erfolg haben könnten.

Kein Umweltschutz im Lieferkettengesetz

Und nachschärfen ist dringend notwendig! Denn der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf hat entscheidende Schwachstellen. Aus der Sicht OroVerdes und vieler anderer Organisationen fehlt eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht: Der Gesetzentwurf verpflichtet Unternehmen fast gar nicht zu Umweltschutz. Um Umweltschäden entlang von Lieferketten effektiv zu reduzieren, wäre es aber wichtig, eine eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht vorzusehen. Vor allem Entwaldung muss entlang der Lieferkette verhindert werden, um wichtigen Ökosystemen wie Tropenwälder zu schützen.

Martina Schaub, die Vorständin von OroVerde, fordert deshalb:

Die Sorgfaltspflicht soll nur die erste Stufe der Lieferkette betreffen und ökologische Kriterien werden nur marginal berücksichtigt. Außerdem fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregelung für vorhersehbare und vermeidbare Schäden, die Unternehmen durch Missachtung der Sorgfaltspflichten mitverursacht haben. Ein starkes Gesetz sieht anders aus und es muss nachgebessert werden!

Das Lieferkettengesetz zu kurz gedacht

Des Weiteren umfasst der jetzt beschlossene Gesetzentwurf nur sehr große Unternehmen. Deshalb fordert die Initiative Lieferkettengesetz, dass auch Unternehmen ab 250 Mitarbeiter den Sorgfaltspflichten nachkommen müssen. Derzeit geplant ist, dass die Analyse menschenrechtlicher Risiken, einem Kernbestandteil der Sorgfaltspflichten, nur für die direkten Zulieferer anfertigt werden müssen.  Werden die Menschenrechtsverletzungen nicht unmittelbar vom direkten Zulieferer begangen, müssen die Unternehmen erst tätig werden, wenn schon etwas passiert ist, beziehungsweise sich jemand beschwert hat. Dann ist es oft für die betroffenen Menschen oder Regionen zu spät.

Wir fordern eine Nachbesserung für den Gesetzentwurf für Lieferketten

Gerade in den Punkten Umweltschutz und menschenrechtliche Risiken ist der vorgelegte Gesetzentwurf ungenügend. Das Lieferkettengesetz muss für die gesamte Lieferkette gelten. Es darf nicht hinter internationale Standards zurückfallen. Und es muss die Rechte von Betroffenen stärken und die Umwelt schützen.

Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss von 125 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Neben OroVerde sind MISEREOR, ECCHR und Greenpeace Deutschland und zahlreichen weitere Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren im Bündnis engagiert.

 

welle

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