Viele Menschen schieben das Thema Testament vor sich her – oft aus Unsicherheit. Wie ist mein Testament rechtlich gültig? Brauche ich einen Notar? Und was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis? Doch wer kein Testament verfasst, überlässt die Entscheidung der gesetzlichen Erbfolge – und die schließt enge Freund*innen, Patchwork-Familien und nicht verheiratete Partner*innen oft aus.
Ihr Testament sorgt für Klarheit und Sicherheit
Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschieht – und dabei auch Gutes bewirken: Zum Beispiel, indem Sie OroVerde als gemeinnützige Organisation bedenken. So wird Ihr letzter Wille zu einem lebendigen Erbe für Mensch, Wald und Klima. Als Stiftung ist OroVerde zudem von der Erbschaftsteuer befreit – Ihre Unterstützung wirkt also zu 100 Prozent.
In 5 Schritten zum Testament
Der erste Schritt ist ein guter Überblick. Notieren Sie, was Sie besitzen: Immobilien, Konten, Sparverträge, Wertgegenstände oder persönliche Erinnerungsstücke. Auch digitale Vermögenswerte wie Online-Konten, E-Mail-Postfächer oder Bezahldienste (z. B. PayPal, Amazon-Konto) gehören dazu. Planen Sie auch etwas Zeit ein, um Ihre Unterlagen gut zu sortieren und an einem zugänglichen Ort zu hinterlegen. So finden Ihre Angehörigen im Ernstfall alle nötigen Informationen – ohne langes Suchen. Eine strukturierte Vermögensübersicht hilft nicht nur bei der Testamentserstellung, sondern entlastet später auch Ihre Erben erheblich.
Formulare zur Erfassung Ihrer Vermögensübersicht und Ihrer Nutzerkonten im Internet zum Ausdrucken finden Sie hier.
Ein Testament ist mehr als eine juristische Regelung – es ist Ausdruck Ihrer Werte. Gibt es Menschen, die Ihnen besonders am Herzen liegen? Vielleicht möchten Sie auch einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung etwas hinterlassen. Überlegen Sie, wer Haupterbe sein soll. Dieser ist dann meist auch für die Verwaltung Ihres Nachlasses zuständig. Soll eine Erbengemeinschaft gebildet werden oder erhalten einzelne Vermächtnisse? Benötigen Sie vielleicht sogar einen Testamentsvollstrecker? Wenn Sie hinsichtlich dieser Begriffe noch unsicher sind, bestellen Sie bitte unsere Broschüre „Mein Erbe für das Klima“
Sie können Ihr Testament handgeschrieben aufsetzen – mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift unter dem Text. Wichtig: Es muss vom ersten bis zum letzten Wort selbst und möglichst leserlich mit der Hand geschrieben sein. Das ist in vielen Fällen ausreichend. Wenn Ihr Nachlass komplexer ist (z. B. bei Immobilien, Unternehmen oder Patchwork-Familien), ist ein Gang zum Notar oder eine Fachberatung sinnvoll. So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten und stellen sicher, dass Ihr Wille umgesetzt wird.
Unser Service: Wir vermitteln bei Bedarf kostenlose Erstberatungen von 45 Minuten in Ihrer Region durch erfahrene Fachanwält*innen. Melden Sie sich dazu bitte bei uns.
Ein Testament wirkt nur, wenn es gefunden wird. Sie können es zu Hause aufbewahren (z. B. an einem sicheren Ort oder Safe) – oder offiziell beim Amtsgericht hinterlegen. Letzteres ist deutlich sicherer und verhindert, dass das Dokument verloren geht oder übersehen wird. Kosten für die Hinterlegung: einmalig ca. 75 Euro – eine sinnvolle Investition. Hinzu kommen 12,50 Euro für die Registrierung beim Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Im Todesfall informiert das Register das zuständige Nachlassgericht, das sich anschließend mit den Erbinnen und Erben in Verbindung setzt.
Ein Testament ist kein „für immer“-Dokument. Neue Lebenssituationen wie Heirat, Trennung, Familienzuwachs oder ein Umzug können eine Anpassung sinnvoll machen. Ein Ehegattentestament kann dagegen sehr bindend sein – besonders nach dem Tod eines Partners. Deshalb sollte es gut durchdacht und möglichst mit rechtlicher Beratung aufgesetzt werden. Ein Erbvertrag, den ein Erblasser mit einer oder mehreren Personen abschließt und in dem u. a. Erbe, Vermächtnisse und Auflagen vereinbart werden, muss zwingend beim Notar gemacht werden.
Wie kann ich OroVerde in meinem Testament bedenken?
Mit einem Vermächtnis wenden Sie OroVerde einen bestimmten Geldbetrag, einen prozentualen Anteil oder einen konkreten Vermögenswert zu – ohne OroVerde als Erbin einzusetzen.
Sie können OroVerde auch als Alleinerbin oder Miterbin bestimmen. In diesem Fall übernehmen wir alle damit verbundenen Rechte und Pflichten und kümmern uns mit großer Sorgfalt darum, dass Ihr letzter Wille verlässlich umgesetzt wird.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und eine persönliche und vertrauliche Beratung.
Bei einem gemeinschaftlichen Testament können sich Partner zunächst gegenseitig absichern und OroVerde als Schlusserbin einsetzen. OroVerde erbt dann erst nach dem Tod der zuletzt verstorbenen Person.
Ein Testament kann mehr als nur verteilen – es kann gestalten
Wenn Sie OroVerde als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, helfen Sie mit. Regenwälder zu schützen, das Klima zu stabilisieren, die Artenvielfalt zu bewahren – und das Leben der Menschen vor Ort zu verbessern. OroVerde trägt seit vielen Jahren das DZI-Spendensiegel – für Transparenz, Glaubwürdigkeit und einen respektvollen Umgang mit anvertrautem Vermögen. Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Seite.
Wichtiger Hinweis:
Die Angaben zum deutschen Erbrecht auf dieser Webseite oder in unserem Ratgeber sind unverbindliche Orientierungshilfen und ersetzen keine professionelle erbrechtliche Einzelfall-Beratung. Wir empfehlen Ihnen daher, mit einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater Ihres Vertrauens zu sprechen. Die dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.
Fotonachweis: ©OroVerde - M. Metz (Titelbild), ©OroVerde (Ratgeber)
Letzte Überarbeitung: 7.08.2026
