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Erster Erfolg der Umweltschützer gegen geplantes Mega-Kraftwerk

Global 2000 Pressemitteilung, 15.4.10

Wien. Wegen der Gefahr von irreparablen Schäden hat gestern Richter Antonio Carlos Alemeida Campelo vom Bundesgericht in Altamira die umweltrechtliche Vorlizenz für den in Amazonien geplanten Staudamm Belo Monte außer Kraft gesetzt. "Die vom Gericht bemängelte ungenügende Überprüfung der Umweltauswirkungen des weltweit drittgrößten Wasserkraft-Projektes, wird den Bau zumindest verzögern", gibt sich Birgit Zimmerle, Regenwaldexpertin der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 optimistisch. Gleichzeitig wurde die für den 20. April 2010 geplante Versteigerung an interessierte Firmen gestoppt. Bei Zuwiderhandlung sind für die Umweltbehörde IBAMA und die Nationale Energieagentur ANEEL eine Million Reais Strafe (rund 420.000 Euro) fällig, die gegebenenfalls den betroffenen Indigenen zur Verfügung gestellt werden sollen. Laut dem brasilianischem Gericht ist eindeutig bewiesen, dass der Staudamm auf dem Gebiet von indigenen Völkern gebaut werden soll und diese davon direkt betroffenen sein werden.

Den Zeitgewinn wollen die UmweltschützerInnen nutzen, um der österreichischen Andritz AG klar zu machen, dass sie sich an diesem Projekt nicht beteiligen darf. "Jeder Euro eines potenziellen Gewinns der Andritz AG durch dieses Projekt würde mit einem Stück Regenwald erkauft. Wir werden die Beteiligung einer österreichischen Firma an solchen Machenschaften nicht einfach hinnehmen", so Zimmerle.

Der Belo Monte Staudamm am Xingú-Fluss im Herzen des Amazonasgebietes wurde nach jahrelangen kontroversen Diskussionen im Januar 2010 von der brasilianischen Regierung zum Bau freigegeben. Seitdem verschärft sich der Widerstand der betroffenen Kayapó und anderer indigener Völker, sowie von Menschenrechts- und Umweltschutzorganisationen. Ende März protestierte GLOBAL 2000 auf der Aktionärsversammlung der Firma Andritz gegen eine österreichische Beteiligung an dem Staudamm-Projekt. "Die Entscheidung des Bundesgerichtes in Altamira belegt, dass unsere Bedenken gegen das Staudammprojekt richtig sind und der Bau gegen geltendes brasilianisches Recht verstoßen würde. Diese Entscheidung wird hoffentlich auch Andritz zum Umdenken bewegen'", so Birgit Zimmerle.

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