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Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen? Nicht auf europäischen Märkten! Dies forderten vergangenen Herbst knapp 1,2 Millionen Bürger*innen mit ihrer Teilnahme an der Unterschriftenkampagne #together4forest. Zusammen mit über 160 weiteren NGOs schaffte OroVerde eine breite Öffentlichkeit für das Thema Entwaldung in Wertschöpfungsketten und konnte eine beeindruckende Zahl an Unterschriften an Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission, und Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, überreichen.

Der Stand der Dinge

Nach diesem starken Zeichen der Bürger*innen und der europäischen Zivilgesellschaft ist die Politik gefragt: Der wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments legte der Kommission in einem Initiativbericht eine Vorlage für einen „EU-Rechtsrahmen zur Eindämmung und Umkehrung der von der EU verursachten weltweiten Entwaldung“ vor. In einem Statement forderten letzte Woche nun auch 40 große Unternehmen ein solches EU-Gesetz, was den Druck auf die EU noch einmal erhöht.

Kommission hinkt Zeitplan nach

Ursprünglich wurde der Gesetzesentwurf der Kommission für diesen Monat erwartet. Das Brüsseler Kampagnenbüro geht aber davon aus, dass der Entwurf erst im Herbst vorliegen wird.

Und dann wird es spannend. Europäische Gesetze entstehen zumeist im „institutionellen Dreieck“ und durch Mitbestimmung. Übersetzt heißt das: Das Parlament und die Mitgliedsstaaten (vertreten durch den Minister*innenrat) bestimmen gleichberechtigt über die Entwürfe der Kommission.

OroVerde bleibt dran

Das komplexe Gesetzverfahren erfordert die geschickte Weiterführung der Kampagne auf nationaler und EU-Ebene gleichermaßen. „Zusammen mit dem breiten Kampagnenbündnis wird OroVerde den Druck nicht nur aufrechterhalten, sondern erhöhen. Ein starkes EU Gesetz ist ein wichtiger Hebel im Kampf gegen die Rodung der Tropenwälder,“ so Vorständin Martina Schaub. „Die Erhaltung der Tropenwälder darf nicht länger allein in der Verantwortung einzelner Unternehmen oder Konsument*innen liegen. Freiwilliges Engagement ist schlicht nicht ausreichend.“

Doch was macht ein starkes Gesetz aus? Zentrale Aspekte des zukünftigen Gesetzes betreffen vor allem die Transparenz und die Rückverfolgbarkeit von Wertschöpfungsketten. Bei jedem Produkt, das den europäischen Markt erreicht, muss also nachgewiesen werden, dass es nicht mit Entwaldung in Verbindung steht. Das geht nur, wenn der genaue Herkunftsort bekannt ist.

Warum ein Gesetz auf EU-Ebene?

Am vergangenen Freitag erst wurde in Deutschland das Lieferkettengesetz verabschiedet. Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, werden Unternehmen ab 2023 verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht –bezogen auf Menschenrechte und Umwelt – nachzukommen. Das zu verabschiedende Gesetz hat jedoch viele Schwachstellen. Besonders gravierend: Es werden keine umweltbezogenen Sorgfaltspflichten benannt. Das Wort Entwaldung sucht man im Entwurf vergebens. Auch Biodiversitätsverlust und Klima finden keinen Einzug.

Viele deutsche Unternehmen haben sich bei der Diskussion um ein Lieferkettengesetz für eine europäische Lösung ausgesprochen. Denn: Nachhaltigkeit darf nicht in Konkurrenz zum Preis stehen; nachhaltiges Handeln nicht zum Wettbewerbsnachteil werden. Und dieser bleibt bei einer deutschen Gesetzgebung bestehen.

Als zweitgrößte Konsumentin von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, ist es nur folgerichtig, dass die Europäische Union Verantwortung übernimmt. Ein gesetzlicher Rahmen eigens zu entwaldungsfreien Lieferketten wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Bleiben Sie auf dem neusten Stand im Prozess um ein EU-Gesetz und abonnieren Sie den OroVerde-Newsletter.

Fotohinweis: together4forests (Comic)